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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2026

Beschlussfassung Einwohner- und
Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 19. Juni 2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.

Einwohnergemeinde

An der Einwohnergemeindeversammlung waren 90 der 1891 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4,75 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal.
1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2025; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2025; Genehmigung. 4. Kreditabrechnungen: a) Regenbecken Elfingen; Genehmigung; b) Sanierung Regenbecken Bözen; Genehmigung;
c) Ersatz Steuerung Wasserversorgung; Genehmigung; d) Ersatz Wasserleitung Ziegelhütte Mühle Effingen; Genehmigung. 5. Projektierungskredit Umbau Liegenschaft Dorf­laden Elfingen; Genehmigung (Ablehnung Änderungsantrag). 6. Projektierungskredit Ersatz Trinkwasserleitung AO K116 Bözen-
Hornussen; Genehmigung. 7. Projektierungskredit Neubau Feuerwehrmagazin; Genehmigung. 8. Projektierungskredit Hochwasserschutzmassnahmen Effingen; Genehmigung. 9. Verpflichtungskredit Strassenzustandserfassung Effingen; Genehmigung. 10. Nachtragskredit IT-Beschaffung Verwaltung Böztal; Genehmigung. 11. Konzessionsvertrag Elektrizitätsversorgung Böztal mit AEW Energie AG; Genehmigung. 12. Änderung Entschädigungs- und Spesenreglement Böztal; Genehmigung. 13. Verschiedenes und Umfrage. Da das Quorum von 379 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 19. Juni 2026 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 27. Juli 2026, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ortsbürgergemeinde

An der Ortsbürgergemeinde waren 33 der 282 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 11,70 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2025; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Forstbetriebs Homberg-
Schenkenberg; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2025; Genehmigung. 4. Verschiedenes und

Umfrage. Da das Quorum von 57 Stimmen bei allen Entscheiden der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 19. Juni 2026 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 27. Juli 2026, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.

Sommeröffnungszeiten
Gemeindeverwaltung

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 6. Juli bis Freitag, 7. August gelten für alle Abteilungen folgende Öffnungszeiten: • Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Todesfälle sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung Tel. 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Ab Montag, 10. August, sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.

Sanierung Spielplatz Hornussen

Der Spielplatz beim Schulhaus Hornussen wird derzeit durch die Werkdienste Böztal saniert. Einzelne Spielgeräte werden revidiert oder repariert, zusätzlich werden die Fallschutzmatten ersetzt. Bis zum Schulstart im August 2026 wird der Spielplatz den Schulkindern wieder zur Verfügung stehen. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Neophytenbekämpfung – helfen Sie mit!

Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Viele Anstrengungen werden bereits durch verschiedene Akteure unternommen, um invasive Neobiota zu bekämpfen und einzudämmen. Für die Bekämpfung der Neophyten ist eine grossmöglichste Koordination gewünscht. Deshalb sollen auch Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachlich entsorgt werden. Für die sachgerechte Entsorgung stehen Ihnen milchig-transparente Säcke von 60l und 110l zur Verfügung. Diese können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Sammelsäcke können am gleichen Standort und Sammeltag deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen.