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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 23-2024

Baubewilligungen

Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Mai 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Hanspeter und Vreni Liebhardt, Bözen; Photovoltaik-Aufdachanlage auf MFH. • Jürgen Deiss, Bözen; Photovoltaik-Anlage an Fassade. • Roman Binkert, Bözen; Erweiterung Stützmauer und Umgebung mit Abbruch. • Eduard Gysin, Bözen; Ersatz Oelheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung). • Werner und Pia Sturzenegger, Effingen; Ersatz Oelheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe (In-nenaufstellung).

Baugesuche

• Bauherrschaft: Gerold und Esther Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Gerold und Esther Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen 42; Grundeigentümer: Gerold und Esther Röthlin, Fuchsloch 7, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Parkplatz und Verbundstein-Vorplatz; Ortslage: Parzellen Elfingen Nrn. 4456, 4457, Schlotterboden. • Bauherrschaft: Anja und Felix Burger, Dorfstrasse 2023, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Elias Willi, Dorfstrasse 31, 5412 Gebenstorf; Grundeigentümer: Anja und Felix Burger, Dorfstrasse 203, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Photovoltaikanlage auf Schopfdach; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4042, Dorfstrasse 203. Öffentliche Auflage vom 07. Juni 2024 bis 07. Juli 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 06. Juni 2024. Gemeinderat