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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 19-2025

Einwohner- und Ortsbürger­gemeindeversammlung Böztal
am 26. Juni 2025; Traktanden

Der Gemeinderat hat für die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 in der Turnhalle Hornussen folgende Traktandenliste verabschiedet:

Einwohnergemeinde

1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2024. 3. Rechnung 2024. 4. Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung TLF Feuerwehr Oberes Fricktal. 5. Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Hornussen. 6. Kreditabrechnung Erschliessung Gemeindearchive. 7. Kreditabrechnung Erweiterung Gemeinschaftsgrab. 8. Verpflichtungskredit Kauf Liegenschaft Eichebaum Effingen. 9. Verpflichtungskredit Erweiterung Schule Hornussen. 10. Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED. 11. Verpflichtungskredit Sanierung Friedhof Hornussen. 12. Verpflichtungskredit Gemeindebeitrag an die Sanierung Kantonsstrasse K482. 13. Einführung Parkierungsreglement. 14. Anpassung Gemeindeordnung.

Ortsbürgergemeinde

1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2024. 2. Rechenschaftsberichte des Försters. 3. Rechnung 2024.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird den Stimmberechtigten bis am 12. Juni 2025 zugestellt. Detaillierte Unterlagen sind zu diesem Datum auf der Website der Gemeinde und am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.

Informationsveranstaltung zur
Gemeindeversammlung am
02. Juni 2025

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigen zur Infoveranstaltung zu einzelnen Traktanden der kommenden Gemeindeversammlung auf Montag, 02. Juni 2025, 19.00 Uhr in den Birkensaal im Gemeindehaus Hornussen ein. Zum Verpflichtungskredit «Gemeindebeitrag an die Sanierung Kantonsstrasse K482 (Zeiherstrasse)» wird Kreisingenieur Stefano Donatiello Auskunft geben. Weiter wird über die Traktanden «Parkierungsreglement» und die Verpflichtungskredite «Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED» und «Erweiterung Schule Hornussen» informiert. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Beteiligung.

Bewilligung zur Sperrung des Stampfetelwegs in Effingen

Gemäss § 103 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 sowie § 47 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 25. Mai 2011 hat die Gemeindeverwaltung folgende Bewilligung erteilt: • Sperrung des Stampfetelwegs in Effingen vom Samstag, 28. Juni ab 15.00 Uhr bis Sonntag, 29. Juni 2025 um 10.00 Uhr, Quartierfest Chilspell.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. April 2025 folgende Baubewilligungen erteilt: • Beat und Brigitte Binkert, Bözen; Wohnhausumbau, Gartengestaltung, Stützmauer, Treibhaus • Christof Brogli, Effingen; Neubau Schnitzelheizung mit Lager • Immo Propst AG, Hornussen; Einbau 3½ Zimmer-Wohnung • Pro Natura Aargau, Elfingen; Sanierung Weiher.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Bossart Petra und Andreas, Rüchweg 426, 5078 Effingen; Projektverfasser: Bossart Petra und Andreas, Rüchweg 426, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Bossart Petra und Andreas, Rüchweg 426, 5078 Effingen; Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5888, Rüchweg 426. • Bauherrschaft: Amsler Hans und Christine, Söhrenhof 2, 5076 Bözen; Projektverfasser: AGROplanungen GmbH, Aeschistrasse 6, 4558 Winistorf; Grundeigentümer: Amsler Hans, Söhrenhof 2, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Waschplatz mit Tankraum und Technikraum; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2478, Sörenthal; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 09. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 08. Mai 2025. Gemeinderat

Muttertagssingen in Effingen und Bözen

Der Jodlerklub Effingen singt am Sonntag, 11. Mai zum Muttertag an verschiedenen Orten. In Effingen: 9.30 Uhr Abzweigung Ob dem Dorf, 9.45 Uhr Abzweigung Schulstrasse, 10.15 Uhr Alte Bärg. In Bözen: 11 Uhr beim Feuerwehrmagazin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mehr Infos unter: www.jodlerklub-effingen.ch