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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 18-2024

Öffnungszeiten über Auffahrt

Über die Auffahrtstage, ab Mittwoch, 08. Mai ab 15.45 Uhr bis Sonntag, 12. Mai 2024 bleibt die Verwaltung mit allen Abteilungen geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.

Kehrichtabfuhr an Auffahrt

Aufgrund des Feiertags entfällt die Kehrichtabfuhr am Donnerstag, 09. Mai 2024.

Leerwohnungszählung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und- häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Wir bitten Sie, der Gemeindeverwaltung bis am 31. Mai 2024, Leerwohnungen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder mittels schriftlicher Mitteilung in den Gemeindebriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Mithilfe.

Baugesuche

Hornussen, 30. April 2024; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Anton Herzog, Hauptstrasse 34, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Solectro Solar- und Elektrotechnik, Meierhofweg 16, 5024 Küttigen; Grundeigentümer: Anton Herzog, Hauptstrasse 34, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Photovoltaik-Aufdachanlage; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 132, Hauptstrasse 34; • Bauherrschaft: Daniela und Manuel Sumpf, Bahnhofstrasse 282, 5078 Effingen; Projektverfasser: Holzbau Bühlmann AG, Löffelgrabenstrasse 77, 5237 Mönthal; Grundeigentümer: Daniela und Manuel Sumpf, Bahnhofstrasse 282, 5078 Effingen; Bauobjekt: Anbau Wohnraumerweiterung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5671, Kästhalstrasse 132; • Bauherrschaft: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen; Projektverfasser: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Larissa Kramer Frey und Richard Frey, Kästhalstrasse 132, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Treibhaus; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5264, Kästhalstrasse 132; Öffentliche Auflage vom 04. Mai 2024 bis 03. Juni 2024; im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 03. Mai 2024 – Gemeinderat