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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 17-2023

Jahres-/Steuerabschluss 2022 Böztal

Die Gemeinde Böztal schliesst im 2022 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3’148’509.23 ab. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 2’568’172.19. Die gesamten Steuereinnahmen liegen CHF 482’538.20 über dem Budget. Die Einnahmen in den einzelnen Steuerarten präsentieren sich wie folgt (Beträge in CHF): Einkommens-/ Vermögenssteuern natürlicher Personen 6’640’784.95 (Budget 6’282’200.00); Quellensteuern 222’664.30 (192’600.00); Pauschale Steueranrechnung -22’167.30 (0.00); Aktiensteuern 284’933.70 (179’000.00); Grundstückgewinnsteuern 64’551.00 (91’000.00); Erbschafts- und Schenkungssteuern 11’440.00 (36’000.00); Nach- und Strafsteuern 57’239.80 (0.00); Feuerwehrsteuern 67’891.75 (64’000.00); Total 7’327’338.20 (6’844’800.00).

Tag der Arbeit
Verwaltung geschlossen

Am Montag, 01. Mai 2023 bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Wir sind ab Dienstag, 02. Mai wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für Notfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu erhalten Sie unter Tel 062 865 35 85.

Neuer Standort Sammelstelle Bözen

An der Hauptstrasse 34 in Bözen starten demnächst die Bauarbeiten. Während der Bauphase kann der Zugang zur Sammelstelle nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wird die Sammelstelle am Mittwoch, 03. Mai 2023 versetzt. Die Einwohnerinnen und Einwohner finden die Sammelstelle neu an der Bühlstrasse unterhalb des Kafi Treff. Über eine spätere Rückversetzung an den alten Standort wird rechtzeitig informiert.

Auflage Erstellung Schlotterboden / Fuchsloch (Ortsteil Elfingen)

Das Bauprojekt für die Erstellung Schlotterboden / Fuchsloch liegt gemäss § 95 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Mittwoch, 03. Mai 2023 bis Donnerstag, 01. Juni 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Gegen das Bauprojekt kann gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Böztal, 5075 Hornussen, schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen müssen begründet sein und haben einen Antrag zu enthalten.

Öffentliche Auflage Beitragsplan Schlotterboden / Fuchsloch
(Ortsteil Elfingen)

Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie des kommunalen Strassenreglements liegt der Beitragsplan vom Mittwoch, 03. Mai 2023 bis Donnerstag, 01. Juni 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Böz-tal, 5075 Hornussen, einzureichen.

Einladung zur Informations­veranstaltung Bauprojekt
Schlotterboden / Fuchsloch

Der Gemeinderat informiert über das geplante Strassenbauprojekt und den Beitragsplan Schlotterboden / Fuchsloch am Montag, 01. Mai 2023, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal Bözen. Gemeinderat und Ingenieur freuen sich über eine rege Teilnahme.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Charles Büeler, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Charles Büeler, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Charles Büeler und Antonia Tomarchio, Heuigstrasse 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Terrassenüberdachung; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2‘713, Heuigstrasse 9. • Bauherrschaft: Timo Helfer, Unter den Reben 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Timo und Stefanie Helfer, Unter den Reben 9, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Timo und Stefanie Helfer, Unter den Reben 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Holzterrasse; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2’743, Unter den Reben 9. • Bauherrschaft: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Projektverfasser: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Grundeigentümer: Immo Probst AG, Heilbenweg 15, 5073 Gipf-Oberfrick; Bauobjekt: Einbau 1½ Studio und 3½-Zimmer Wohnung; Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 131, Langacher 225; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 28. April 2023 bis 30. Mai 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 27. April 2023. Gemeinderat