Die Papiersammlung in Bözen, Effingen und Elfingen findet am Samstag, 28. März, statt. Bitte stellen Sie das Altpapier und den Karton rechtzeitig bereit. Die «alti Füürwehr Bözen» dankt Ihnen für die Unterstützung.
Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung und die Werkdienste Böztal bleiben vom Karfreitag, 3. April, bis und mit Ostermontag, 6. April, geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter Tel. 062 865 35 85. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen frohe Ostern.
Kehrichtabfuhr über die Feiertage
Die Kehrichtabfuhr in Effingen wird vom Ostermontag auf Donnerstag, 9. April, verschoben.
Ferienabwesenheit Steueramt
Aufgrund von Ferienabwesenheiten ist das Steueramt der Gemeinde Böztal am 2. und 9. April nicht besetzt. Wir danken für Ihr Verständnis.
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat der Gemeindeverwaltung Böztal ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Kobulan Mazlum, 1988, männlich, Türkiye, Hinterer Kirchweg 2B, 5076 Bözen. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, d. h. bis zum 11. Mai 2026, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung ein-fliessen lassen.
Öffentliches Tretrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, d.h. zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Herzlichen Dank!
Leinenpflicht für Hunde
Wir machen Sie höflich darauf aufmerksam, dass in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand der Hund an der Leine zu führen ist. Dieses Obligatorium stützt sich auf den § 19, Abs. 1 und 2 des Jagdgesetzes, sowie § 21, Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die konsequente Ausführung dieses Obligatoriums und wünschen Ihnen viele schöne Momente während den Spaziergängen mit Ihrem Hund.
Sitzung Abwasserverband vom 19. März 2026
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sitzung vom 19. März 2026: 1. Rechnung Abwasserverband 2026; Genehmigung. Beschlüsse des Vorstandes vom 19. März 2026 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 26. Mai 2026, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand des Abwasserverbandes
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 23. März 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Brogli Christoph, Effingen; energetische Sanierung bestehendes Wohnhaus • Rohrer Kirk und Sandra, Bözen; Ersatz Holzpalisadenstützmauer durch Mauersteine • Welte Jörg, Bözen; Erweiterung Sitzplatz, Sichtschutzwand, Verlängerung Stützmauer.
Baugesuche
Hornussen, 24. März 2026. Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Conquest AG, August-Riniker-Strasse 72, 5245 Habsburg; Projektverfasser: Architekturbüro Fischer, Scherrer & Partner, Kohlackerstrasse 15, 5103 Möriken; Grundeigentümer: Santini Ramona, Feldstrasse 17, 5507 Mellingen; Bauobjekt: Projektänderung DEFH; Ortslage: Parzellen Effingen Nrn. 5327 und 5922, Tüele. • Bauherrschaft: Herzog Hornussen AG, Mülimatt 368, 5075 Hornussen; Projektverfasser: atelier NP GmbH, Heiligholzstrasse 6, 4142 Münchenstein; Grundeigentümer: Herzog Hornussen AG, Mülimatt 368, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Umnutzung Entsorgung in Gewerbe mit Werkstatt; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 307, Schulstrasse 175, 213, 385, 454, 496; Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer: creaNatira GmbH, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch, Marco Schwarz, Kästhal-Strasse 190, 5078 Effingen, Pro Natura Aargau, Zelgliackerstrasse 4, 5210 Windisch; Bauobjekt: Waldweidegesuch Bärtschiloch; Ortslage: Parzellen Nrn. 1076, 1396, 5060, 5064; Gebiet Bärtschiloch. Gemäss § 13 des Waldgesetzes des Kanton Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 und § 23 der Verordnung zum Waldgesetz (AWaV) vom 16. Dezember 1998 gehört die Waldweide zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen. Ausnahmsweise können nachteilige Nutzungen aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Zuständig für die Bewilligung von Waldweiden ist die Abteilung Wald. Wer ein schutzwürdiges Interesse gelten macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen das Gesuch erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Gesuch um Beweidung von Wald Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über dieses Gesuch nicht anfechten. Öffentliche Auflage vom 27. März 2026 bis 27. April 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 26. März 2026. Gemeinderat